Express-Lieferung
Schnelle Lieferung garantiert
1.1 Die im Weiteren aufgeführten Bedingungen gelten für jeden erteilten Auftrag. Andere Bedingungen sind für die bannerstop GmbH, im Weiteren als Lieferant bezeichnet, nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt wurden oder allgemeinrechtlich vorgegeben sind. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben, erweitert durch die AGB der bannerstop GmbH ausschließlich.
1.2 Mit jeder Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten als verbindlich an.
2.1 Serviceleistungen wie Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmherstellung und Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde. Etwaig anfallende Kosten werden vorher mitgeteilt.
2.2 Eine Lieferung von Teilmengen kann zur Verkürzung der Lieferzeit vereinbart werden. Die Lieferzeit von 6-8 Werktagen wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen. Unvorhergesehene und durch den Lieferanten nicht verschuldete Hindernisse entbinden den Lieferanten von der Lieferungsverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für daraus entstehende mittelbare oder unmittelbare Schäden. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
2.3 Die Verwendung der Produkte erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, für evtl. daraus entstehende Folgeschäden besteht kein Haftungsanspruch gegenüber dem Lieferanten.
2.4 Lieferungen gelten ab Werk, soweit nicht anders vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
2.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags Eigentum des Lieferanten.
2.6 Eine Änderung der Abnahme- und Zahlungspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn die Ware wegen Verkehrsstörung irgendwelcher Art aufgehalten oder eingelagert werden müsste.
2.7 Bleibt der Auftraggeber, ohne zur Leistungsverweigerung berechtigt zu sein, mit einer Zahlung in Rückstand, so ist der Lieferant berechtigt, von weiterer Lieferung abzusehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
2.8 Reklamationen und Widerrufe aufgrund von Qualitätsmängeln sind in schriftlicher Form mit Fotodokumentation innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte zu erfolgen. Bedingung für eine Reklamation ist das Einreichen des Produktes an die Adresse der bannerstop GmbH. Reklamationen, die die Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Das Anzeigen einer Beanstandung bedarf einer schriftlichen Bestätigung der bannerstop GmbH. Reklamationen und die reklamierten Produkte werden innerhalb von 14 Tagen geprüft. Im Falle einer Anerkennung garantiert die bannerstop GmbH die Zustellung mängelfreier Ware oder eine entsprechende Gutschrift sowie die Erstattung der anfallenden Versandkosten. Reklamationen durch Transportschäden müssen beim Warenempfang dem Versandfirmenvertreter mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen erfolgen direkt beim Versandunternehmen und müssen auch dort gemeldet werden.
2.9 Verpackungspauschalen und Entsorgungskosten sind im Versandkostenpreis enthalten.
2.10 Datenänderungen bei Feiertagsregelungen, Postgebühren, Postleitzahlen, Ortsnetzkennzahlen, Kfz-Kennzeichen und auf anderen Gebieten nach Redaktionsschluss infolge gesetzlicher Änderungen können nicht ausgeschlossen werden. Änderungen werden nur berücksichtigt, soweit es fertigungstechnisch möglich ist.
2.11 Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format, Farbe, Gewicht usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben (z.B. Schrägverzug, Schrumpfung, Faserzusammensetzung).
2.12 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farbe sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur, wenn Mängel an Material bei sachgemäßer Prüfung vor Verwendung erkennbar waren.
3.1 Die Rechnung wird im Voraus ausgestellt und fällig. Bei fehlender Versandverfügung oder Einlagerung wird die Rechnung zum Fertigstellungsdatum der Ware ausgestellt.
3.2 Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, vorab und ohne Abzug fällig. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Der Auftraggeber tritt bereits mit Verzug alle Forderungen gegenüber Dritten in Höhe der offenen Beträge ab. Der Lieferant ist zur Einziehung berechtigt. Er kann außerdem die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen.
4.1 Für das Recht zur Vervielfältigung von Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen frei.
4.2 Vorlagen, Druckplatten und ähnliche Gegenstände bleiben Eigentum des Lieferanten. Eine Verwahrung erfolgt nur bei Vereinbarung und gegen Vergütung. Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.3 Vom Auftraggeber bereitgestellte Gegenstände werden pfleglich behandelt. Für Schäden haftet der Lieferant nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4 Versicherungen für bereitgestellte Gegenstände sind vom Auftraggeber zu organisieren.
5.1 Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5.2 Bestellungen und Änderungen sollten schriftlich erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge übernimmt der Lieferant keine Haftung.
5.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Lieferanten.
5.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine sinngemäß passende Regelung.
Stand: April 2025